Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur Bridgeflow.de, vertreten durch Herrn Bernd Kopin, und ihren Vertragspartnern.
- Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB der Agentur Bridgeflow.de; andere Bedingungen – insbesondere solche, die vom Vertragspartner gestellt werden – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Bridgeflow.de ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn Bridgeflow.de den AGB des Vertragspartners ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Bridgeflow.de wird im Folgenden kurz als „wir“ bezeichnet und ihre Vertragspartner als „Auftraggeber“. 4. Mit der Annahme des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. .
§ 2 Vertragsgegenstand
- Wir analysieren die internen Arbeitsprozesse unserer Auftraggeber und unterstützten bei der Einführung des Arbeitsmanagement Tools “Asana.com”. Dazu zählt insbesondere das Training aller relevanten Mitarbeiter des Auftraggebers. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Auftraggeber bei der Implementation von Produktivitäts-Systemen und Techniken in bestehende Software- und Prozessarchitekturen. Auch individuelle Produktivitätsberatung wird auf Anfrage angeboten. Die vorstehenden Tätigkeiten werden im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.
- Die sachgerechte Umsetzung der Systeme basierend auf der Analyse von BridgeFlow liegt ausschließlich im Ermessen des Auftraggebers; auf diese haben wir keinen Einfluss. Wir sehen uns als Vermittler und Trainer der Systeme und ermöglichen unseren Auftraggebern, Asana.com und entsprechende Systeme eigenständig und langfristig aufzubauen. Die tatsächliche Nutzung von Asana.com und etwaige abgeleitete Ziele (z.B. Reduzierung der internen Meetings um einen Prozentsatz) ist damit keine uns obliegende Vertragspflicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zielerreichungen die nicht explizit von beiden Seiten bestätigt wurden, besteht folglich nicht.
§ 3 Vertragsabschluss
- Der Vertragsabschluss erfolgt bei Übersendung des Vertragsangebots an den Auftraggeber und der Annahme durch Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber an uns..
§ 4 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Drittanbieter Asana.com. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts informieren wir unseren Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.
- Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse insbesondere in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist. Für den Fall, dass ein solches Leistungshindernis dauerhaft eintritt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 Entgelte, Zahlungsbedingungen
- Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die sich aus dem Angebot ergebende Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlungen werden mit Rechnungserstellung ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Leistung (siehe § 12 Nr. 2 dieser AGB) oder sobald eine Einzelleistung durch uns erbracht wurde. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung.
- Die Angebotspreise entsprechen dem Nettopreis zzgl. MwSt. und gelten jeweils für ein Produktivitäts-Paket.
- Bei nachträglicher Änderung der Rechnungsadresse erheben wir eine Gebühr in Höhe von 5,00€.
- Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen. Siehe § 9 Nr. 1 dieser AGB.
§ 6 Veröffentlichung, Kündigung
- Der Beginn der Veröffentlichung bzw. die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Leistungserbringung unverzüglich bei Abschluss des Auftrags durch uns und nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber (siehe § 12 Nr. 2 dieser AGB).
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Präsentationsräume und Materialien. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber BridgeFlow.de als Gastnutzer in das eigene Asana einzuladen sodass BridgeFlow beim Aufsetzen des Tools unterstützen kann.
- Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
- Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
- Storniert der Auftraggeber auf eigenen Wunsch einen Auftrag und es ist bereits eine Analyse durchgeführt worden, so fällt für die bisher erbrachten Leistungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500€ an. Sofern bereits ein Workshop oder Training durchgeführt wurde, hat der Auftraggeber den kompletten Angebotspreis zu bezahlen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers, Verstöße
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dies bedeutet, er muss uns die ihm zugesandten Fragebögen oder andere etwaige Analyse Dokumente ausgefüllt per Email an uns zurückschicken (siehe auch § 6 Nr. 2 dieser AGB) Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns entsprechend.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein von ihm gewähltes oder durch uns übermitteltes Passwort und die Benutzerkennung vertraulich zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte ist verboten. Der Auftraggeber wird zu keiner Zeit von unseren Mitarbeitern nach seinem Passwort und seiner Benutzerkennung gefragt.
- Bei gegebenem Anlass zu der Vermutung, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort haben und/oder eine Benutzerkennung missbrauchen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten.
- Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen. Wir behalten uns Leistungserbringung vor, sollte der Kunde nicht die erforderlichen und angeforderten Aufgaben in Rahmen seiner Mitwirkungshandlungen erfüllen.
§ 8 Rechte und Pflichten der Agentur BridgeFlow.de
- Die Nutzung von Datenbanken, Templates oder sonstigen Daten, anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten, ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs.
- Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt, bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
- Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien für die Leistungserbringung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages. Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages die erbrachte Leistung aufzubewahren.
§ 9 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
- Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen einen Monat nach dem zweiten Erinnerungsschreiben von BridgeFlow an den Kunden.
§ 10 Ausfall der Dienstleistungen
- Können wir bzw. unsere Drittanbieter aus schwerwiegenden Gründen (z.B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die gebuchten Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, uns könnte ein grobes Verschulden nachgewiesen werden. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadensersatz.
§ 11 Mängelrüge
- Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.
- Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.
§ 12 Gewährleistung, Freigabe der Leistung
- Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Nach unserer Wahl ist dies die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.
- Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern unsere Drittanbieter dies zulassen – Änderungen an der durch uns erstellten Prozesse oder Systeme während des Leistungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche eine von Grund auf neue Struktur von Asana erfordern. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.
- Änderungswünsche des Auftraggebers an Asana (Drittanbieter) werden vom Auftragnehmer gewissenhaft an den Drittanbieter weitergeleitet. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Drittanbieter diese gewünschten Änderungen tatsächlich übernimmt
§ 13 Haftung
- Eine Haftung durch uns sowie unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhalt der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im unternehmerischen Verkehr ist, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit vorliegt, der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei Computer-Software, Datenübertragung sowie durch das Internet können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Wir können deshalb einen absolut fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Daher haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Aufträge, die eventuell nicht bei uns eingehen oder nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns.
- Wir haften nicht für Schäden, die durch den Verlust oder den Missbrauch von Benutzerkennung oder Passwort des Auftraggebers entstehen.
- Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die Rechtsverletzung auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist.
§ 14 Inhalt, Rechte, Urheberrechte
- Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung kommenden Leistungen sowie der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Leistungen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.
- Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit durch den Auftraggeber die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt zu sein.
- Weiterhin trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
- Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei uns.
§ 15 Datenschutz
- Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Email-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
§ 16 Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind, dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Hierzu zählen auch Informationen zu den Preisen und Konditionen. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
- Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
- Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
§ 17 Änderung der AGB
- Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der AGB vor. Die geänderten AGB gelten dann grundsätzlich für die ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse. 2. Wir haben das Recht, unsere AGB auch mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. In diesem Fall kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung der geänderten AGB der Änderung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs haben wir das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs zu kündigen.
§ 18 Verlinkung
- Die Seite www.bridgeflow.de sowie deren Channels und regionale Seiten enthält Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten oder den unserer Lieferanten veröffentlichten Leistungen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir bemühen uns im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen, ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Berlin.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Berlin bzw. das Landgericht Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Mündlichen Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Stand: 19.07.2023